Die Regelung der Erinnerung des Imams im Gebet, wenn er das Lesen vergisst

Frage
Wenn der Imam betet und dann das Lesen vergisst oder einen Fehler macht, darf der Nachfolger oder jemand an dem Ort außerhalb des Gebets ihn daran erinnern? Gibt es einen Unterschied, ob das Gebet Pflicht oder freiwillig ist?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn der Imam die Menge liest, die in der Gebet erforderlich ist, nämlich drei Verse, und dann vergisst, ist es am besten für ihn, sich zu verbeugen. Der Nachfolger sollte nicht versuchen, ihm zu helfen, aber es ist dem Nachfolger erlaubt, ihm zu helfen, und es ist dem Imam erlaubt, Hilfe von ihm anzunehmen. Es ist jedoch nicht erlaubt, von jemandem außerhalb des Gebets Hilfe anzunehmen, da er sich nicht im Gebet befindet. Das Gebet wird ungültig, wenn der Imam von jemandem Hilfe annimmt, der nicht mit ihm im Gebet ist. Und Gott weiß es besser.
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