Die Regelung der Einhaltung eines Gelübdes, wenn ein Teil davon vergessen wurde

Frage
Eine Person hat gelobt, Brot zu verteilen, hat aber vergessen, ob sie einen bestimmten Ort festgelegt hat. Ist es ihm erlaubt, es beispielsweise in der Moschee zu verteilen, als bevorzugten Ort?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht notwendig, das Gelübde für die Almosen hinsichtlich des Ortes zu machen; es ist ihm erlaubt, an jedem Ort, den er für angemessen hält, Almosen zu geben; denn die Nähe zu Gott liegt in der Almosen und nicht im Ort. Und Gott weiß es am besten.
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