Die Regelung der Eidbruch aus Zwang

Frage
Eine Frau hat einen Eid geschworen, kein Geld von einem Mann zu nehmen, der ihr etwas verkauft hat, weil er mit der Zahlung des Preises zögerte. Aber sie braucht das Geld, um sich an der Universität einzuschreiben, also hat sie das Geld genommen. Muss sie eine Sühne für den Eid leisten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Sie muss eine Eidesentschädigung leisten; denn sie hat ihren Eid gebrochen, und Gott weiß es besser.
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