Die Regelung der Bitte einer Frau um eine eigene Wohnung

Frage
Die Schwester meines Mannes lebt mit ihrem Sohn bei uns, und ihr Sohn ist dreißig Jahre alt. Beide sind geistig und körperlich gesund, aber sie versuchen nicht, etwas zu tun. Wenn ich sie bitte, das Haus zu verlassen und woanders zu leben, wäre ich dann mit dieser Bitte im Unrecht?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist das Recht der Frau, mit ihrem Ehemann in einem separaten Haus zu leben, damit sie sich so schmücken kann, wie sie möchte, und ihr Ehemann sollte ihr das ermöglichen. Es ist ihm nicht erlaubt, mit ihr zu wohnen, mit jemandem, den sie nicht akzeptiert. Und Gott weiß es besser.

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