Die Regelung der Bevollmächtigung für das Opfertier

Frage
Ein Mann, der in Jeddah arbeitet, und dessen Frau, Familie, Mutter und Kinder in Jordanien leben, darf er jemanden bevollmächtigen, um für ihn ein Opfertier zu schlachten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, eine Stellvertretung für das Opfer zu beauftragen, und was durch eine Beauftragung durchgeführt werden kann, ist erlaubt, und Gott weiß es besser.
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