Frage
Eine Frau wurde von ihrem Ehemann zum dritten Mal geschieden, und während ihrer Wartezeit hat sich jemand um ihre Hand beworben und die Mitgift festgelegt, mit der Bedingung, dass die Ehe nach Ablauf der Wartezeit vollzogen wird. Wie ist diese Handlung zu bewerten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, eine Verlobung offen oder indirekt während der Wartezeit der Geschiedenen anzubieten, und alle damit verbundenen Handlungen während der Wartezeit sind verboten. Gott weiß es am besten.