Die Regelung der Begleichung von Schulden aus dem Nachlass ohne Wissen der anderen Erben

Frage
Eine Frau ist gestorben und hat Schmuck und Immobilien hinterlassen. Die Immobilien wurden einvernehmlich unter den Geschwistern aufgeteilt, während der Schmuck nicht aufgeteilt wurde. Es stellte sich später heraus, dass auf den Immobilien Schulden lasten. Darf einer der Brüder den Schmuck verkaufen und die Schulden begleichen, ohne das Wissen der anderen Geschwister, bis jeder von ihnen seinen Anteil an den Immobilien registriert hat, wobei er alle Geschwister nach Abschluss informieren wird?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Immobilien und der Schmuck sind das Erbe der Frau, und niemand darf über etwas darin verfügen, es sei denn mit Zustimmung aller Erben; denn das Recht daran gehört ihnen allen, und Gott weiß es besser.

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