Frage
Ein Ehemann sagte zu seiner Frau: Wenn du zu deinen Eltern gehst, bist du geschieden. Seine Absicht war es, sie zu hindern, nicht die Scheidung auszusprechen, wegen eines Streits zwischen ihm und ihrem Bruder. Ihr Vater ist von der Reise zurückgekehrt und sie möchte ihn besuchen. Was soll sie tun?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn er mit dem Schwur beabsichtigt hat, sie grundsätzlich vom Gehen abzuhalten, dann tritt die Scheidung ein, wenn sie geht, auch wenn es später ist. Wenn er jedoch nur beabsichtigt hat, sie jetzt zu hindern, dann tritt die Scheidung nicht ein, wenn sie nach einer Weile geht. Er sollte den Mufti konsultieren, um sich über seine Worte und Absichten zu vergewissern. Allah weiß es am besten.