Die Regelung der Auszahlung des Bevollmächtigten für das Zakat-Geld

Frage
Die Fragestellerin sagt: Eine Frau wurde beauftragt, Zakat-Geld für die Bedürftigen auszuzahlen. Darf sie Geld aus dem Zakat nehmen, wenn sie dieses Geld benötigt, ohne dass der Zakatgeber es weiß?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist ihr nicht erlaubt, Geld zu nehmen; denn sie ist der Beauftragte, es an andere zu übergeben, es sei denn, er hat ihr ausdrücklich oder durch Anzeichen erlaubt, und Gott weiß es besser.

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