Die Regelung der Arbeit und des Umgangs der Frau mit Geld

Frage
Eine Frau, die arbeitet, weil ihr Ehemann wenig verdient und die meiste Zeit zu Hause mit dem Kochen und der Betreuung der Kinder beschäftigt ist, darf sie mit dem Geld nach Belieben umgehen oder muss sie ihren Ehemann um Erlaubnis fragen? Ist es ihr erlaubt, etwas davon ihren Eltern zu geben, zumal diese Art von 'Frauenarbeit' in ihrem Land bekannt ist?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Grundsatz ist, dass das Vermögen der Frau ihr gehört, und sie kann damit nach Belieben umgehen, solange es die Ehre und den Ruf ihres Mannes nicht schädigt. Sie ist nicht verpflichtet, ihn um Erlaubnis zu fragen. Wenn ihre Eltern jedoch bedürftig sind, sollte sie ihnen von ihrem Vermögen helfen. Es ist jedoch weise, die Situation ihres Mannes zu berücksichtigen, um keine ehelichen Probleme zu verursachen. Und Gott weiß es besser.
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