Frage
Ist es erlaubt, ein Schaf mit der Absicht zu schlachten, sowohl Opfer als auch Aqiqah zu sein, und ist es erlaubt, ein Festmahl dafür zu veranstalten, ohne etwas davon zu verteilen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, die Absicht des Opfers mit der Absicht der Aqeeqah zu verbinden. Das Opfer hat das Recht auf Verwendung, sei es zum Essen, zur Aufbewahrung oder zur Spende, und der Verkauf ist nicht erlaubt. Es ist jedoch erlaubt, ein Festmahl damit zu veranstalten. Und Gott weiß es besser.