Die Regelung der Überschneidung von Wartezeiten

Frage
Eine Frau, die von ihrem Mann geschieden wurde, und bevor ihre letzte Menstruation endet, stirbt er. Endet ihre Wartezeit mit der letzten Menstruation oder muss sie die Wartezeit des Todes vollenden?
Antwort
Ich sage und mit Gott als Helfer: Wenn ihre Scheidung endgültig ist, endet ihre Wartezeit mit dem Ende der Scheidungsfrist; denn sie ist nicht mehr die Frau. Wenn ihre Scheidung widerruflich ist, beginnt eine neue Wartezeit für den Tod mit dem Tod ihres Mannes; denn sie ist weiterhin seine Frau. Und Gott weiß es besser.
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