Die Regelung, was in der Trauerzeit erlaubt ist

Frage
Was ist das Urteil über das Färben der Haare und das Tragen von glänzenden Kleidungsstücken für eine Frau in Trauer um ihren verstorbenen Ehemann?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Färben von Haaren und das Tragen von glänzenden Kleidern zählt zur Zierde, und es ist verboten. Alles, was ihr zur Zierde dient, ist ihr untersagt, und Gott weiß es am besten.

imam icon

Senden Sie Ihre Frage an den intelligenten Assistenten

Wenn die vorherigen Antworten nicht geeignet sind, senden Sie Ihre Frage bitte an den Mufti über