Die Regelung, dass jemand, der Allah verhöhnt, das Schlachten übernehmen darf

Frage
Es gibt unter den Schlächtern solche, die keinen Glauben haben und möglicherweise die Religion oder die göttliche Wesenheit verunglimpfen. Ist es zulässig, dass sie schlachten?
Antwort

Ich sage und viel Erfolg: Wenn er keinen Glauben hat, ist es verboten, und wenn er die göttliche Majestät beleidigt, ist er ungläubig, es sei denn, er bereut und spricht danach das Glaubensbekenntnis aus. Dann ist es erlaubt, ihn zu schlachten, andernfalls ist es nicht erlaubt. Und Allah weiß es besser.

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