Die Regelung, dass die Ehefrau ihr Recht vom Ehemann ohne sein Wissen nimmt

Frage
Eine verheiratete Frau hat einen Teil ihrer Mitgift genommen, und es blieb ihr ein Teil, den der Ehemann der Mutter der Frau geben sollte; aber sie starb, bevor er ihr den Rest der Mitgift gab. Hat die Ehefrau das Recht, ohne das Wissen des Ehemanns den Rest ihrer Mitgift aus dem Geld des Ehemanns zu nehmen und es für ihre Mutter zu spenden, zumal der Ehemann geizig ist und sich weigert, der Ehefrau den Rest ihrer Mitgift zu geben?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Sie sollte ihn an ihr Recht auf den Rest der Mitgift erinnern und gute Leute einbeziehen, um ihr Recht auf die Mitgift zu erhalten, und nicht versuchen, sein Geld ohne sein Wissen zu nehmen; wegen der schlechten Folgen, die daraus resultieren können, und Gott weiß es besser.
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