Frage
Eine Dame hat eine Freundin in Europa, die ihr Geld schickt, um es an die Armen zu verteilen, und sie möchte einen Anteil von den Verteilungen nehmen, weil sie die Verteilerin ist. Was ist das Urteil?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, etwas von ihm zu nehmen, es sei denn, man hat die Erlaubnis des Absenders; denn sie ist sein Vertreter, und Gott weiß es besser.