Frage
Wenn der Folger das Qunūt im Witr vor der Verbeugung vergisst und es nach dem Aufrichten von der Verbeugung verrichtet, hat er dann die Pflicht zur Sijdah al-Sahw?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Ort des Qunoot ist vor der Verbeugung, und es ist nicht ausreichend, ihn nach der Verbeugung zu verrichten, und es ist ihm obliegend, die Sühneverbeugung zu leisten, und Gott weiß es besser.