Frage
Reicht das Lesen der Fatiha nur in den ersten zwei Rak'ahs als Erfüllung der Lesepflicht aus, oder macht es das Gebet ungültig, da ich dies versehentlich tue?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Bestandteil des Lesens ist nur ein Vers, und das Lesen der Fatiha ist Pflicht. Ein Vers aus der Fatiha genügt, um den Bestandteil zu erfüllen, aber wenn man die Fatiha oder eine Sure versehentlich nicht rezitiert, muss man die Niederwerfung der Vergesslichkeit machen, und Gott weiß es am besten.