Frage
Ist es erlaubt, in der Glaubenslehre Ijtihad zu leisten, mit Erklärung und Erläuterung?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist nicht erlaubt, in den grundlegenden, eindeutigen Glaubenssätzen oder in den von den Ahl as-Sunnah einvernehmlich anerkannten zu ijtihadieren. Was die Zweige der mutmaßlichen Glaubenssätze betrifft, so ist es den Gelehrten erlaubt, darin Ijtihad zu leisten, wie zum Beispiel: der Ort des Teiches, was der Kawthar ist, die Form der Brücke, das Urteil über die Menschen der Zeitspanne und andere. Das Ijtihad in diesen Dingen ist erlaubt, entweder weil der Text darin mutmaßlich ist oder weil es überhaupt keinen Text gibt. Und Allah weiß es besser.