Frage
Wenn der Folger im Gebet mit Nicken betet, den Handlungen des Imams jedoch nicht sieht und aufsteht und eine fünfte Rak'ah verrichtet, was ist das Urteil über sein Gebet?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn er in der vierten Rak'ah sitzt, ist sein Gebet gültig. Wenn er jedoch vor dem Sitzen für die fünfte Rak'ah aufsteht und sich für die fünfte Rak'ah verbeugt, ist die Pflicht ungültig und er muss sie wiederholen. Gott weiß es besser.