Die Regel der Absicht bei der Wudu und Ghusl

Frage
Wenn jemand ohne Absicht in ein Schwimmbecken geht, reicht das für Wudu und Ghusl aus?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Absicht ist Sunnah und keine Pflicht. Wenn das Wasser die Körperteile für die Wudu oder das Waschen erreicht, ist es ausreichend und gültig, aber der Lohn der Absicht wird ihm verwehrt, und Gott weiß es am besten.
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