Frage
Mein Sohn hat um die Hand eines Mädchens angehalten, da wir dachten, sie sei geschieden. Als wir jedoch entdeckten, dass sie seit sechs Jahren von ihrem Mann verlassen ist und immer noch ein Scheidungsverfahren mit ihm führt, hatte sie ihr Zuhause verlassen und ist ohne eheliche Beziehung zurückgekehrt. Sie hat sich entschieden, dass ihr Mann sie verlassen soll, damit sie für ihre beiden Kinder ins Haus zurückkehren kann. Nach unserer Entdeckung sagte sie: Ich bin nicht offiziell geschieden, aber ich bin nach islamischem Recht geschieden, und ich habe die Wartezeit seit sechs Jahren beendet, wobei ihr Mann das Wort der Scheidung nicht ausgesprochen hat, so sagte sie. Da mein Sohn ihr einen Heiratsantrag gemacht hat, sagte sie, dass sie das Scheidungsverfahren erneuern wird. Sind wir jetzt sündig oder lastet eine Sünde auf uns oder auf unserem Sohn, weil wir ihr einen Antrag gemacht haben, obwohl sie nicht geschieden ist?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht korrekt, ihre Wartezeit ohne Scheidung zu berücksichtigen, und die Wartezeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Scheidung, nicht mit dem Zeitpunkt der Trennung. Es ist nicht erlaubt, sie zu verloben oder mit ihr über das Thema Ehe zu sprechen, solange die Scheidung nicht vollzogen und die Wartezeit nicht beendet ist. Gott weiß es besser.