Die Rechtsgültigkeit eines Ehevertrags, wenn er nur zur Darstellung abgeschlossen wurde

Frage
Was ist die Rechtslage eines Ehevertrags, wenn er mit der Absicht der Darstellung abgeschlossen wurde und die Elemente des Vertrags erfüllt sind? Wird er als echte Ehe betrachtet?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Verträge, die zur Darstellung abgeschlossen werden, gelten nicht als Verträge, egal ob es sich um eine Ehe, eine Scheidung oder etwas anderes handelt; denn ihre wahre Bedeutung wird nicht beabsichtigt, und Gott weiß es besser.
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