Frage
Ein Ehepaar hat sich gestritten, und der Ehemann möchte sich von seiner Frau scheiden lassen. Er hat sich an die Gerichte gewandt, um ihr das vereinbarte Brautgeld und ihre finanziellen Ansprüche nicht vollständig zu gewähren. Ist das als Verletzung der Rechte der Frau zu betrachten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist dem Ehemann nicht erlaubt, seine Frau ihres Rechts auf die Mitgift zu berauben, wenn er sie scheiden möchte. Dies ist jedoch eingeschränkt, wenn die Frau sich widerspenstig verhält. Wenn sie widerspenstig ist, wird das Gesetz über sie in ihrem Streit entscheiden, ohne dass einer von ihnen trickst. Gott weiß es besser.