Die Rückkehr zu einer Handlung, auf die ein Scheidungs-Eid abgelegt wurde

Frage
Eine verheiratete Frau, die Zigaretten geraucht hat, wurde von ihrem Ehemann mit einem Scheidungs-Eid belegt, dass sie nicht rauchen soll. Fünf Jahre lang hat sie damit aufgehört. Jetzt möchte sie wieder mit dem Rauchen anfangen. Gilt in diesem Fall der Scheidungs-Eid?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn der Scheidungsfluch so ausgesprochen wurde, dass sie jederzeit geschieden wird, wenn sie raucht, dann tritt die Scheidung ein, und das Rauchen ist verboten wegen des Schadens, daher muss sie zu ihm nicht zurückkehren, und Gott weiß es besser.
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