Frage
Ein Mann hat seine Frau geschieden, während er verreist war, und nach Ablauf der Wartezeit sagte er zu ihr: Ich habe dich wieder in meine Obhut genommen, und sie will nicht. Wenn er zurückkommt und die Ehe formalisiert, ist sie dann seine Frau, sobald er zu ihr sagt: Ich habe dich wieder in meine Obhut genommen, oder erst wenn er zurückkommt und die Ehe formalisiert?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Frau hat das Recht, den Ehemann während der Wartezeit nach einer rückgängigen Scheidung zurückzunehmen. Wenn die Wartezeit abgelaufen ist, ist ein neuer Vertrag und eine neue Mitgift erforderlich, was die Zustimmung der Frau voraussetzt. Wenn sie nicht einverstanden ist, kann sie den Vertrag ablehnen. Gott weiß es besser.