Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Ein Reisender hat eine Strecke von fünfundsechzig Kilometern und eine Rückstrecke von fünfundsechzig Kilometern. Hat er das Recht zu fasten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Dies ist weniger als die anerkannte Reiseentfernung; denn sie beträgt mehr als achtzig Kilometer hin und ebenso zurück, daher ist das Fastenbrechen für eine solche Entfernung nicht erlaubt, und Gott weiß es besser.