Frage
Ein Reisender hat eine Strecke von fünfundsechzig Kilometern und eine Rückstrecke von fünfundsechzig Kilometern. Hat er das Recht zu fasten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Dies ist weniger als die anerkannte Reiseentfernung; denn sie beträgt mehr als achtzig Kilometer hin und ebenso zurück, daher ist das Fastenbrechen für eine solche Entfernung nicht erlaubt, und Gott weiß es besser.