Die Pilgerfahrt für den Verstorbenen

Frage
Hat eine Mutter einen Geldbetrag gesammelt und eine Person beauftragt, für ihren verstorbenen Sohn die Pilgerfahrt zu machen, ist das erlaubt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe, es ist erlaubt, die Pilgerfahrt (Haddsch) für ihren verstorbenen Sohn zu machen, sei es selbst oder durch die Beauftragung einer anderen Person, die Pilgerfahrt für ihn zu machen. Sie wird dafür belohnt, und Gott weiß es besser.
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