Die Pilgerfahrt für andere

Frage
Eine Frau, deren Ehemann verstorben ist, bat ihren Cousin, für ihn die Pilgerfahrt (Haddsch) zu unternehmen und alle Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung zu übernehmen. Er stimmte zu, unter der Bedingung, dass er dies kostenlos tut, da er als Reiseführer für die Pilgerfahrt tätig ist und ohnehin zum Haddsch reist. Ist die Pilgerfahrt für den Verstorbenen gültig, und sind seine Angehörigen verpflichtet, eine Spende als Gegenleistung für die Kosten zu leisten, zum Beispiel an arme Muslime?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Argumentation für den Verstorbenen ist ohne finanzielle Belastungen gültig, und derjenige, der dies tut, wird dafür belohnt. Das Geben von Almosen für den Verstorbenen bringt ihm großen Nutzen, und Gott weiß es besser.
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