Frage
Ist die Ehefrau verpflichtet, ihrem Ehemann in allen üblichen Pflichten zu dienen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Dienstleistung der Ehefrau ist ihrem Ehemann in allem, was die inneren Angelegenheiten des Hauses betrifft, im Rahmen des Bekannten, verpflichtend. Die Dienstleistung des Ehemanns ist seiner Ehefrau in allem, was die äußeren Bedürfnisse des Hauses betrifft, wie das Beschaffen von Haushaltswaren, Unterhalt, Unterkunft und anderen Dingen im Rahmen des Bekannten, verpflichtend. Und Gott weiß es besser.