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Die Pflicht der Sühne für den Geschlechtsverkehr für Mann und Frau

Frage
Ich habe gelesen, dass die Sühne für den Geschlechtsverkehr im Ramadan nur für den Mann und nicht für die Frau gilt; denn sobald ein Teil der Eichel des Mannes eindringt, ist ihr Fasten ungültig. Ist das richtig, und was bedeutet die Begründung: „Sobald ein Teil der Eichel des Mannes eindringt, ist ihr Fasten ungültig“?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Dies ist ein Beispiel für eine schlafende oder verrückte oder gezwungene Frau, und sobald der Penis eindringt, wird ihr Fasten ungültig und sie muss es nur nachholen. Der Mann hingegen muss sowohl nachholen als auch eine Buße leisten. Wenn sie absichtlich Geschlechtsverkehr haben, müssen beide nachholen und eine Buße leisten. Und Gott weiß es am besten.
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