Frage
Ist die Fitr-Spende für den Wahnsinnigen verpflichtend?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn der Wahnsinnige reich ist, ist die Fitr-Spende für ihn verpflichtend; und der Vormund gibt sie aus seinem Vermögen, da der Verstand nicht für die Pflicht der Spende erforderlich ist; denn sie ist keine reine Anbetung, sondern hat auch den Sinn der Unterstützung, im Gegensatz zur Zakat, die für ihn nicht verpflichtend ist, da sie eine reine Anbetung ist. Wenn der Wahnsinnige jedoch arm ist, ist die Spende für den Vater verpflichtend. Siehe: Al-Badai 2: 70, und Allah weiß es besser.