Die Pflicht der Almosen zur Fastenzeit

Frage
Was ist das Urteil über die Abgabe der Almosen zur Fastenzeit?
Antwort

Ich sage, und Gott sei Dank: Die Almosen zur Fastenzeit sind für jeden freien, wohlhabenden Muslim verpflichtend, ob klein oder groß, männlich oder weiblich. Sie sind verpflichtend, aber nicht zwingend; denn das Zwingende ist das, was durch einen unbestreitbaren Beweis als notwendig festgelegt wurde, und die Notwendigkeit dieser Art von Almosen ist nicht durch einen unbestreitbaren Beweis festgelegt, sondern durch einen Beweis, der Zweifel an der Notwendigkeit aufwirft, nämlich den Bericht eines Einzelnen; so berichtete Ibn Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein: „Der Gesandte Allahs (s) machte die Almosen zur Fastenzeit für die Menschen verpflichtend, einen Sa' Datteln oder einen Sa' Gerste für jeden freien oder versklavten Mann oder Frau der Muslime“, in Sahih Muslim 2: 677, und Sahih al-Bukhari 2: 547. Und die Bedeutung von „verpflichtend“ ist: dass die Abgabe der Almosen festgelegt wurde; denn das Zwingende bedeutet in der Sprache die Festlegung, wie Allah sagt: {FANISF MA FARDTUM} (Al-Baqara: 237): das heißt, was ihr festgelegt habt. Und von Abdullah ibn Thalaba, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte der Prophet (s): „Gebt einen Sa' Weizen oder Getreide zwischen zwei Personen oder einen Sa' Datteln oder einen Sa' Gerste für jeden freien und versklavten Mann und Frau, ob klein oder groß“, in Sunan al-Daraqutni 2: 150. Und von Ibn Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein: „Der Prophet (s) befahl, die Almosen zur Fastenzeit für jeden kleinen und großen, freien oder versklavten, männlichen oder weiblichen Menschen in Form von einem Sa' Gerste oder einem Sa' Datteln zu geben, und die Menschen gaben später einen Mud Weizen“, in Sahih Ibn Khuzaymah 4: 86, und Sahih Ibn Hibban 8: 94. Und von Ibn Abbas, möge Allah mit ihm zufrieden sein: „Der Gesandte Allahs (s) machte die Almosen des Ramadan verpflichtend, einen halben Sa' Weizen oder einen Sa' Gerste oder einen Sa' Datteln für den freien und versklavten, männlichen und weiblichen Menschen“, in Musnad Ahmad 1: 351, und Sunan al-Daraqutni 2: 152. Siehe: Bada'i al-Sanai 2: 69, und Allah weiß es besser.

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