Frage
Ist die Almosenpflicht für den kleinen Jungen notwendig, wenn er wohlhabend ist?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn der kleine Junge wohlhabend ist, ist er verpflichtet, Almosen zu geben, und der Vormund gibt sie aus seinem Vermögen; denn es ist nicht erforderlich, dass man volljährig ist, damit die Almosenpflicht besteht; denn sie ist keine reine Anbetung, sondern hat auch einen Aspekt der Unterstützung, im Gegensatz zur Zakat, die nicht für ihn verpflichtend ist, da sie eine reine Anbetung ist. Wenn der kleine Junge jedoch arm ist, ist es für den Vater verpflichtend. Siehe: Al-Bada'i 2: 70, und Gott weiß es besser.