Frage
Ich wurde aufgrund einer Scheidungsklage wegen Streit und Konflikts geschieden und bin Mutter von drei minderjährigen Kindern. Ich muss zur Arbeit gehen und Dinge für mein Zuhause besorgen. Was muss ich während der Wartezeit tun? Gibt es eine Trauerzeit und eine Verpflichtung, zu Hause zu bleiben?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, dass die Frau in der Wartezeit aus Notwendigkeit das Haus verlässt. Wenn es notwendig ist, dass du für die Arbeit oder zum Besorgen von Haushaltsgegenständen das Haus verlässt, ist es erlaubt. Wenn es jedoch keine Notwendigkeit gibt, ist es nicht erlaubt, und es ist dir nicht gestattet, aus anderen Gründen, die keine Notwendigkeit darstellen, wie Besuche und Ähnliches, das Haus zu verlassen. Und Gott weiß es besser.