Frage
Was ist das Urteil über die Trauerzeit der Frau, deren Ehemann verstorben ist, und ist es erforderlich, dass sie diese im Ehehaus verbringt? Ist es zulässig, dass sie beispielsweise im Haus des Sohnes ist?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Frist für die Wartezeit sollte im Haus des Ehemanns verbracht werden, es sei denn, sie hat Angst um sich selbst, sodass sie sich nicht sicher fühlt, oder sie fürchtet die Versuchung, in diesem Fall ist es ihr erlaubt, zu wechseln. Gott weiß es besser.