Die Notwendigkeit der vereinbarten Mitgift nach dem Tod, nicht der Wert

Frage
Eine Frau ist seit sieben Jahren verheiratet, ihr Ehemann ist vor kurzem verstorben, und er hat ihr kürzlich eine Mitgift in Höhe von 150.000 L.S. festgelegt. Wie viel sollte sie aus dem Erbe erhalten, den Wert der Mitgift vor sieben Jahren oder den aktuellen Wert der Mitgift?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist das, was im Vertrag genannt wurde, ohne auf den Wert zu achten, auch wenn sich ihr Wert seit damals bis jetzt geändert hat, und Allah weiß es besser.

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