Frage
Allah, der Erhabene, sagt: {Und lasst zwei gerechte Zeugen von euch bezeugen}[At-Talaq:2]. Ist es erlaubt, einer fünften Rechtsschule zu folgen, die besagt, dass die Scheidung nur mit zwei Zeugen gültig ist, wenn die Anwendung der vier Rechtsschulen unmöglich ist, um die Familie zu schützen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, von den vier Rechtsschulen abzuweichen, und was außerhalb von ihnen ist, widerspricht dem Konsens; denn es ist eine abweichende Meinung, die keine Beachtung findet, und Gott weiß es besser.