Frage
Was bedeutet die Nachahmung des Opfertiers und seine Führung und welche Regeln sind damit verbunden?
Antwort
Es ist, dass man einem Kamel oder einer Kuh, ob verpflichtend oder freiwillig, eine Halskette oder ein Stück Schuhwerk oder einen Riemen oder die Rinde eines Baumes oder ähnliches anlegt, was ein Zeichen dafür ist, dass es ein Opfer für das Haus Allahs ist, und man es führt, das heißt, man geht mit der Absicht, den Ihram zu übernehmen. Die Regeln dazu sind wie folgt: 1. Das Anlegen des Opfers mit dem Führen ersetzt die Talbiya, sodass man dadurch zum Muhrim wird, aber es ist besser, die Talbiya vor dem Anlegen zu sprechen, damit man nicht nur durch das Anlegen zum Muhrim wird; denn es ist Sunnah, mit der Talbiya zu beginnen. 2. Das Einschneiden – das heißt, die Haut des Kamels zu schneiden oder es zu stechen, bis das Blut herauskommt – ersetzt nicht die Talbiya, sondern es ist unerwünscht, wenn man Angst hat, dass es sich ausbreitet; andernfalls ist es gut bei Kamelen, aber nicht bei Kühen und Schafen. Ebenso, wenn man das Kamel ohne Anlegen bedeckt und die Absicht hat, zu pilgern, wird man nicht zum Muhrim, auch wenn man mit ihm geht; denn Ibn Abbas, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte: "Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, betete das Mittagsgebet in Dhul-Hulaifah, dann rief er nach seinem Kamel, schnitt ihm in die rechte Seite des Höckers und ließ das Blut fließen und legte ihm zwei Sandalen an." [In Sahih Muslim 2: 912, und Sahih Ibn Hibban 9: 314, und Sunan al-Darimi 2: 91, und Sunan Abu Dawood 2: 146]. 3. Kamele werden angelegt, bedeckt und eingeschnitten, Kühe werden nicht eingeschnitten, sondern nur angelegt und bedeckt, und bei Schafen wird nichts von alledem gemacht. 4. Wenn sieben Personen an einem Kamel beteiligt sind: Wenn einer von ihnen es mit ihrer Zustimmung anlegt und sie mit ihm gehen, werden sie alle Muhrim. Wenn er es ohne ihre Zustimmung anlegt, wird er allein Muhrim. 5. Wenn er das Opfer geschickt hat und dann geht: Wenn es ein Opfer für den Qiran oder die Mut'ah in den Monaten der Pilgerfahrt ist, wird er, wenn er mit der Absicht geht, Muhrim, und wenn das Opfer nicht für den Qiran oder die Mut'ah oder nicht in seinen Monaten ist, wird er nicht Muhrim, bis er es erreicht oder es führt. Siehe: Lubab al-Manasik S. 117-118.