Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Fällt die aufgeschobene Mitgift (Mahr) mit dem Tod der Ehefrau weg oder wird sie ein Recht der Erben?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Mitgift entfällt nicht für den Ehemann beim Tod der Ehefrau, sondern wird zum Nachlass für die Erben. Gott weiß es besser.