Frage
Fällt die aufgeschobene Mitgift (Mahr) mit dem Tod der Ehefrau weg oder wird sie ein Recht der Erben?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Mitgift entfällt nicht für den Ehemann beim Tod der Ehefrau, sondern wird zum Nachlass für die Erben. Gott weiß es besser.