Frage
Wenn ihr Ehemann verstorben ist, hat sie dann das Recht, die Mitgift zu erhalten? Und wenn sie vor ihrem Ehemann verstorben ist, erben dann ihre Kinder ihre Mitgift?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Mitgift der Ehefrau gilt als Schuld und wird vor der Teilung des Erbes an die Ehefrau gezahlt. Wenn die Ehefrau stirbt, ist der Ehemann verpflichtet, die Mitgift an die Erben zu zahlen, und der Betrag wird von seinem Anteil abgezogen, der ein Viertel oder die Hälfte beträgt, und Gott weiß es am besten.