Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Darf eine Menstruierende die Moschee betreten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Eintritt in die Moschee ist verboten, selbst wenn man nur hindurchgeht, es sei denn, es ist notwendig, wie bei Angst vor Raubtieren, Dieben, Kälte oder Durst. Es ist besser, sich zu den Händen zu reinigen und dann einzutreten. Siehe: Dhakhr al-Mutahhilin und Manhal al-Waridin S. 145. Er sagte : „Ich erlaube die Moschee nicht für eine Menstruierende oder einen Unreinigen“ in Sahih Ibn Khuzaymah 2: 284, Sunan Abu Dawood 1: 60, Musnad Isḥaq ibn Rahuyah 3: 1032, Sunan al-Bayhaqi al-Kabir 2: 442, und Abu Zur'ah hat es als authentisch erklärt, während Ibn al-Qattan es als gut bezeichnet hat. Wie in I'lam al-Mubih 1: 60 und anderen, und Allah weiß es am besten.