Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Menstruierende ist vom Lesen des Korans ausgeschlossen, wie bei der rituellen Unreinheit, sei es ein Vers oder weniger, gemäß al-Karkhi und gewählt von dem Autor von al-Durr al-Mukhtar 1: 116, al-Multaqa S. 4, al-Maraqī S. 178, al-Ikhtiyār 1: 21, al-Kanz S. 7 und anderen. Bei al-Tahawi ist es erlaubt, was unter einem Vers liegt, dies gilt, wenn man das Lesen beabsichtigt. Wenn man es jedoch nicht beabsichtigt, wie wenn man sagt: „Danke für die Gnade: Lob sei Gott, dem Herrn der Welten“, ist es in Ordnung. Es ist ihr erlaubt, den Koran zu buchstabieren und zu lehren. Die Lehrerin, wenn sie menstruieren sollte, lehrt gemäß al-Karkhi Wort für Wort und macht eine Pause zwischen den Wörtern, was in al-Durr al-Mukhtar 1: 116 bestätigt wird. Bei al-Tahawi: einen halben Vers und macht eine Pause, dann lehrt sie die andere Hälfte. Und Gott weiß es besser.