Die Kombination von zwei Absichten im Fasten

Frage
Ist es erlaubt, die weißen Tage jedes Monats und die Fastentage am Montag und Donnerstag zu fasten und diese Tage als Nachholung für jemanden zu zählen, der das Fasten verpasst hat und seit Jahren nicht nachgeholt hat? Was ist das Urteil?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, an diesen Tagen mit der Absicht des Nachholens zu fasten, es dürfen jedoch keine zwei Absichten kombiniert werden, und es ist keine Entschädigung erforderlich. Die Sühne ist jedoch für jemanden, der absichtlich ohne Entschuldigung gefastet hat, sechzig Tage, und Gott weiß es besser.
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