Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Gebet eines Erwachsenen hinter einem Minderjährigen ist ungültig. Ein Junge wird normalerweise nach zwölf Jahren volljährig. Daher ist das Gebet einer Mutter hinter ihrem Sohn ungültig, wenn dieser nicht volljährig ist. Es gibt jedoch eine Ausnahme, dass jemand, der zehn Jahre alt ist und den Koran auswendig kann, das Gebet in freiwilligen Gebeten wie den Tarawih-Gebeten leiten darf, und nichts anderes. Dies ist die Meinung derjenigen, die es als korrekt ansehen, und Gott weiß es am besten.