Frage
Wenn eine Person eine Umrah für eine andere Person vollzieht, wie sollte sie die Absicht für die Handlung festlegen? Reicht es, nur den Namen zu nennen, oder sollte sie den Namen mit dem Namen der Mutter und des Vaters verbinden?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist verboten, im Namen dessen, für den man die Umrah vollziehen möchte, auch wenn es sich um eine Einzelumrah handelt, zu sagen: "Ich habe die Umrah für Zaid vollzogen", und Gott weiß es am besten.