Die Ihram für die Umrah

Frage
Ich habe die Umrah vollzogen und nach vier Tagen erwähnte meine Nachbarin vor mir, dass sie von der Moschee von Aisha, möge Allah mit ihr zufrieden sein, in den Ihram eingetreten ist. Ich erinnerte mich, dass ich nicht von der Moschee von Aisha, möge Allah mit ihr zufrieden sein, in den Ihram eingetreten bin, sondern nur die Rituale der Umrah durchgeführt habe. Was ist das Urteil?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn du die Rituale des Ihram vollzogen hast, gilt es nicht als Umrah, und wenn du vom Haram aus in den Ihram eintrittst und nicht von dem Ort, der erlaubt ist (Masjid Aisha, möge Allah mit ihr zufrieden sein), dann bist du verpflichtet, ein Opfer zu bringen, nämlich das Schlachten eines Schafes, weil du nicht von dem Ort des Ihram eingetreten bist. Und Allah weiß es am besten.
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