Die Hinterlassenschaft des verstorbenen Ehemanns

Frage
Ein Ehemann ist gestorben und hat seiner Frau ihre Hinterlassenschaft nicht gezahlt und kein Erbe hinterlassen. Fällt die Hinterlassenschaft weg?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die aufgeschobene Mitgift gilt als Schuld und wird aus dem Nachlass des Verstorbenen beglichen, wenn dieser vorhanden ist, andernfalls entfällt sie, wie es das Urteil über Schulden besagt. Der Gläubiger hat kein Recht, jemanden zu belangen, und es bleibt ein Recht im Jenseits. Es ist empfehlenswert für die Ehefrau, ihm bei Gott, dem Erhabenen, zu vergeben. Und Gott weiß es besser.

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