Die Haftung für Beschädigung und Zerstörung

Frage
Ein Mann legte sein Handy auf den Boden in einem Fitnessstudio, und das Gewicht eines anderen fiel auf das Handy und zerbrach es. Hat der Handybesitzer Anspruch auf Entschädigung, oder muss der andere das Handy für ihn reparieren?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn die andere Person durch ihr Handeln schuldhaft ist, haftet sie für den Wert des Handys; indem sie es repariert oder ein ähnliches besorgt. Wenn sie jedoch nicht schuldhaft ist, weil ihr Handeln üblich war und das Versäumnis vom Besitzer des Handys kam, der das Handy an einem ungeeigneten Ort ablegte, was zu seinem Bruch führte, haftet die andere Person für nichts. Und Gott weiß es besser.
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