Die Grenze des Awra, deren Enthüllung die Gültigkeit des Gebets beeinträchtigt

Frage
Was ist die Grenze des Awra, deren Enthüllung die Gültigkeit des Gebets beeinträchtigt?
Antwort
Erstens: Ein geringfügiges Entblößen der Blöße hindert nicht die Gültigkeit des Gebets; dies ist aufgrund der Notwendigkeit, da Kleidung normalerweise kleine Risse hat. Ein erhebliches Entblößen der Blöße hingegen ist ein Hindernis, und ein Viertel des Gliedes oder mehr gilt als erheblich, unabhängig davon, ob es sich um die grobe Blöße handelt: das Geschlecht und der Anus, oder um die leichte Blöße: alles außer Geschlecht und Anus. Der Kopf ist ein Glied, das herabfallende Haar ist ein weiteres Glied, das männliche Glied ist ein Glied, die beiden weiblichen Geschlechtsorgane sind ein weiteres Glied, jedes Ohr der Frau ist ein eigenes Glied, die Brust in der Stillzeit gehört zur Brust, wenn sie größer wird, gilt sie als eigenes Glied, das Knie mit dem Oberschenkel ist ein Glied, die Ferse der Frau mit ihrem Bein ist ein Glied, und der Bereich zwischen dem Bauchnabel des Mannes und seinem Schambein ist ein eigenes Glied, der Bauch ist ein Glied, der Oberschenkel ist ein Glied, das Bein ist ein Glied. Wenn ein Viertel eines dieser Glieder entblößt ist, ist dies ein Hindernis für die Gültigkeit des Gebets; wenn es weniger als ein Viertel ist, ist es kein Hindernis. Zweitens: Das Gebet wird nicht ungültig, nur weil die Blöße entblößt ist, selbst wenn seine Blöße während des Gebets sichtbar wird und er sofort reagiert und sich bedeckt, bleibt sein Gebet gültig. Es wird jedoch ungültig, wenn eine bestimmte Zeit vergeht, in der er mit der Entblößung ein tatsächliches Element des Gebets erfüllt, gemäß Muhammad, möge Allah ihn segnen, und gemäß Abu Yusuf, möge Allah ihn segnen: wenn eine Zeit vergeht, in der es möglich ist, ein Element des Gebets zu erfüllen – etwa drei Tasbihs. Dies gilt, wenn die Blöße während des Gebets entblößt wird. Das Entblößen zu Beginn des Gebets hingegen hindert die Gültigkeit des Gebets, wenn es ein Viertel des Gliedes oder mehr beträgt; denn das Bedecken der Blöße ist eine Bedingung für die Gültigkeit des Beginns des Gebets, und ohne dies ist der Beginn nicht gültig. Drittens: Das verstreute Entblößen der Blöße wird zusammengezählt: wie bei verstreuter Unreinheit. Wenn ein Sechstel ihres Haares, ein Sechstel ihres Bauches und ein Sechstel ihres Oberschenkels entblößt ist, wird dies zusammengezählt; wenn es ein Viertel eines dieser Glieder erreicht, ist es ein Hindernis für beide, andernfalls nicht. Viertens: Die Bedingung ist das Bedecken der Blöße von allen Seiten, was korrekt ist; es schadet nicht, wenn er auf seine Blöße von seiner Tasche schaut – die Tasche: vom Hemd oder Ähnlichem, wo der Kopf beim Anziehen hineingeht – und es schadet nicht, wenn jemand von unten in seine Blöße schaut; denn es wäre eine Belastung, dies zu verhindern. Siehe: Maraqi al-Falah S. 210-211, Al-Wiqayah und deren Erklärung für die Grundlagen der Scharia 1: 143, Rad al-Muhtar 1: 408, Bada'i al-Sana'i 1: 117, Al-Hadiyyah al-Alaiyyah S. 72.
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